Privat Versicherte
Gerade privat versicherte Patienten sind immer wieder erstaunt darüber, dass ihre Kasse nur einen Teil der Kosten übernimmt, meist etwa 90%. Die Privaten Krankenversicherungen begründen dies mit unterschiedlichsten Argumenten. Allerdings ist das nicht immer rechtmäßig. Ihre private Krankenversicherung muss grundsätzlich 100% Ihrer Kosten tragen (soweit vertraglich nichts Anderes vereinbart wurde).
Ein häufiges Argument, das private Krankenkassen verwenden, um nicht die vollen Kosten zu übernehmen, besteht darin, dass sie nur bis zur Höhe der beihilfefähigen Sätze von Beamten bezahlen. Aber diese Beihilfevorschriften haben keine bindende Wirkung für Ihren Versicherungsvertrag und erst recht nicht für Ihren Vergütungsvertrag mit uns, dem Heilmittelerbringer. Sie sind lediglich eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die das Verhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten und anderen Beihilfeberechtigten regelt. Die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel sind nicht kostendeckend und aus Sicht des Dienstherrn nur eine Beihilfe zu den Kosten. Eine Eigenbeteiligung für den Versicherten ist i.d.R. dann unumgänglich, wenn Sie nur in diesem Rahmen versichert sind.