Wichtige Informationen

Behandlungsbeginn
Bitte nicht lange warten! Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine Heilmittelverordnung (Rezept), die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit von 14 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. 14 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich anrufen und einen Termin vereinbaren.
ACHTUNG: Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zur Erweiterung der Frist von 14 auf 28 Kalendertage für alle bis zum 31.12.2020 ausgestellten Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen.

Absagen
Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung.

Eigenanteile
bei gesetzlich versicherten Patienten: Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen 10,- €. Auch eine Eigenbeteiligung von 10 % des Rezeptwertes wird fällig.

Privat Versicherte
Gerade privat versicherte Patienten sind immer wieder erstaunt darüber, dass ihre Kasse nur einen Teil der Kosten übernimmt, meist etwa 90%. Die Privaten Krankenversicherungen begründen dies mit unterschiedlichsten Argumenten. Allerdings ist das nicht immer rechtmäßig. Ihre private Krankenversicherung muss grundsätzlich 100% Ihrer Kosten tragen (soweit vertraglich nichts Anderes vereinbart wurde).
Ein häufiges Argument, das private Krankenkassen verwenden, um nicht die vollen Kosten zu übernehmen, besteht darin, dass sie nur bis zur Höhe der beihilfefähigen Sätze von Beamten bezahlen. Aber diese Beihilfevorschriften haben keine bindende Wirkung für Ihren Versicherungsvertrag und erst recht nicht für Ihren Vergütungsvertrag mit uns, dem Heilmittelerbringer. Sie sind lediglich eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die das Verhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten und anderen Beihilfeberechtigten regelt. Die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel sind nicht kostendeckend und aus Sicht des Dienstherrn nur eine Beihilfe zu den Kosten. Eine Eigenbeteiligung für den Versicherten ist i.d.R. dann unumgänglich, wenn Sie nur in diesem Rahmen versichert sind.

Patienten-Informationen

KRAFT & BALANCE

Cynthia Renzelmann | Auguststraße 50 | 26121 Oldenburg
Tel: 0441 - 93 65 165 | info@kraft-und-balance.de